“Nur Pflichtverletzungen, die eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreiten, können eine Vermieterkündigung rechtfertigen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 267/09). Wegen Zahlungsverzugs hatten die Vermieter Ende 2006 das Mietverhältnis fristlos gekündigt und Räumungsklage erhoben. Innerhalb der so genannten zweimonatigen Schonfrist hatte die ARGE die Mietrückstände beglichen […]
BGH-Urteil: Nicht bezahlte Prozesskosten rechtfertigen keine Vermieterkündigung ist ein Artikel von: Bewertungen & Erfahrungen: Finanzexperte Andreas Kunze